Kinder und Jugendliche wirken bei Musik-, Film- und Fernsehproduktionen mit, sie sind Teil der Kulturlandschaft und künstlerisch unverzichtbar. Ihr Einsatz unterliegt jedoch besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die den Jugendschutz in dieser Branche garantieren sollen.
So muss das Engagement eines Kindes in jedem Einzelfall genehmigt werden.
Kinderarbeit ist zwar grundsätzlich nicht zulässig, das Jugendarbeitsschutzgesetz sah aber auch bisher schon Ausnahmen für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei Medienproduktionen vor. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz konnten nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes eine entsprechende Mitwirkung an maximal 30 Tagen im Jahr genehmigen.
Seit April 2000 gibt es in Nordrhein-Westfalen eine neue Richtlinie für die Bewilligung der Mitwirkung von Kindern nach § 6 JarbSchG im Medien- und Kulturbereich.
Neu ist dabei, dass eine Mitwirkung von Kindern bei Medien- und Kulturproduktionen auch an mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr möglich ist - wenn eine Medienpädagogische Fachkraft einbezogen wird. Außerdem lässt sich so die Tagesarbeitszeit flexibler gestalten.
Bei Produktionen mit psychisch belastenden Inhalten wird das Buchen einer Medienpädagogischen Fachkraft Gegenstand der Bewilligung durch die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz und somit verpflichtend für die Produktionsfirma.
Meine Aufgabe als MpF
Ich kümmere mich um alle Genehmigungen. Und nicht zuletzt sorge ich für eine entspannte Stimmung am Set, die den Kindern ein erfolgreiches „Spielen“ ermöglicht.
Durch eine professionelle Betreuung ergibt sich für die Produktion zudem der Vorteil, dass die Arbeitszeiten der Minderjährigen flexibler gestaltet werden können, sodass den Jugendlichen und dem Team ein effektiveres Arbeiten möglich ist.